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Wahlordnung


Wahlordnung des RatSWD

Sonderregelungen zur Wahl der Berufungsvorschläge für die wissenschaftlichen Mitglieder im RatSWD - 4. Berufungsperiode


Die in der Wahlordnung des RatSWD festgelegten Fristen und Termine für die am 13. Januar stattfindende Wahl sind durch die Konstellation von Sonn- und Feiertagen im Dezember 2010 beeinträchtigt.

Um die Einhaltung der Fristen und die Möglichkeiten des rechtzeitigen Versandes und des Erhaltens der Briefwahlunterlagen bzw. Stimmzettel der Wahl 2011 sicherzustellen, werden für die Wahl 2011 folgende Fristen und Termine geändert:


a)

§ 4 (2) ("spätester Eintrag ins Wählerregister")
Streckung um 1 Woche von "28 auf 35 Tage vor der Wahl"

b)

§ 6 ("späteste Einreichung von Vorschlägen zur Wahl")
analog Streckung um 1 Woche von "28 auf 35 Tage vor der Wahl"

c)

§ 8 (2) ("Bekanntmachung der Wahlvorschläge")
analog Vorverlegung um 1 Woche von "21 auf 28 Tage vor der Wahl"

d)

§ 10 ("späteste Beantragung der Briefwahlunterlagen")
Streckung um 10 Tage von "14 auf 24 Tage vor der Wahl"