Aufgaben und Struktur des Rates für Sozial- und Wirtschaftsdaten


1.1 Der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) ist ein unabhängiges Gremium von empirisch arbeitenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Universitäten, Hochschulen und anderen Einrichtungen unabhängiger wissenschaftlicher Forschung sowie von Vertreterinnen und Vertretern wichtiger Datenproduzenten.

Der RatSWD hat das Ziel, auf der Grundlage der Empfehlungen der "Kommission zur Verbesserung der informationellen Infrastruktur zwischen Wissenschaft und Statistik" (KVI) die Situation der empirischen Sozial- und Wirtschaftswissenschaften nachhaltig zu verbessern und zu ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit beizutragen. Der RatSWD will einen Beitrag zur Transparenz und besseren Nutzung vorhandener Daten, zur Erhöhung der Synergie zwischen Wissenschaft und Datenproduzenten und zur wissenschaftlichen Fundierung der Politikberatung und Aufklärung der Öffentlichkeit leisten. Im Vordergrund der Aufgaben des RatSWD stehen die Verbesserung der Datennutzung und des Datenzugangs für die empirische Forschung sowie der Datenerhebung durch die Unterstützung gleichgerichteter Vorhaben der institutionalisierten Forschungsförderung und durch Vermittlung zwischen den Interessen von Forschung und Datenproduzenten.

1.2 Der RatSWD hat insbesondere folgende Aufgaben:

Bei seiner Arbeit beachtet der Rat die gesellschaftliche Diskussion hin zu einer nachhaltigen Entwicklung und einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe von Frauen und Männern.

2.1 Der RatSWD beruft alle zwei Jahre eine Konferenz für Sozial- und Wirtschaftsdaten ein. Die Konferenz ist offen für alle interessierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Statistik und Wissenschaft. Die offene Einladung verbunden mit einem Call for Papers ist in geeigneter Weise, insbesondere durch Fachgesellschaften, bekannt zu machen.

2.2 Auf dieser Konferenz werden durch eine Wahl die Berufungsvorschläge für die Vertreterinnen und Vertreter der empirischen Sozial- und Wirtschaftswissenschaften im RatSWD festgestellt. Darauf und auf die Voraussetzung der aktiven und passiven Wahlberechtigung ist bei der Einladung hinzuweisen.

2.3 Die Konferenz für Sozial- und Wirtschaftsdaten erörtert die Leitlinien der Arbeit des RatSWD. Sie dient dem Aufbau und der Weiterentwicklung der informationellen Infrastruktur zwischen Wissenschaft und Statistik.

2.4 Die Konferenz ist eine Plattform für die Diskussion von wissenschaftlichen Themen, die im Kontext von empirischer Sozial- und Wirtschaftsforschung sowie prozessproduzierter und umfragebasierter Datenproduktion stehen. Der wissenschaftliche Diskurs bildet den Kern der Konferenz.

3.1 Der RatSWD besteht aus zwölf Mitgliedern. Sechs Mitglieder sind Vertreterinnen / Vertreter der empirischen Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Sechs Mitglieder kommen aus folgenden Bereichen der Datenproduktion:

Der RatSWD kann zu seinen Beratungen Vertreterinnen / Vertreter aus anderen Bereichen der Datenproduktion als Gäste hinzuziehen und Expertisen vergeben. Zwei Vertreterinnen / Vertreter des Bundes sowie zwei Vertreterinnen / Vertreter der Länder nehmen als Gäste mit Rede- und Antragsrecht an den Sitzungen des RatSWD teil.

3.2 Die Mitglieder des RatSWD werden von dem für Forschung zuständigen Bundesministerium im Einvernehmen mit den übrigen Bundesministerien berufen.

3.3 (1) Der Berufungsvorschlag für die Vertreterinnen und Vertreter der empirischen Sozial- und Wirtschaftswissenschaften erfolgt auf der Grundlage einer Wahl, die anlässlich der Konferenz für Sozial- und Wirtschaftsdaten erfolgt. Einzelheiten regelt die Wahlordnung.

(2) Die Berufungsvorschläge für die Mitglieder aus dem Bereich der Datenproduktion erfolgen von den genannten Institutionen im Einklang mit den Anforderungen des Bundesgremienbesetzungsgesetzes (BGremBG).

4.1 Der RatSWD wählt aus seinem Kreis eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und ihre oder seine Stellvertreterin oder ihren oder seinen Stellvertreter für eine Amtsperiode von zwei Jahren. Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig.

4.2 Der RatSWD entscheidet mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden.

4.3 Die oder der Vorsitzende vertritt den RatSWD nach außen, leitet die Sitzungen des RatSWD und die Konferenz für Sozial- und Wirtschaftsdaten. Die Geschäftsführung und die Geschäftsstelle unterliegen ihrer oder seiner fachlichen Aufsicht.

5    Der RatSWD erhält eine Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle bereitet die Sitzungen des RatSWD im Einvernehmen mit der oder dem Vorsitzenden vor, organisiert die Konferenz für Sozial- und Wirtschaftsdaten und unterstützt den RatSWD bei seiner Aufgabenwahrnehmung. Die Geschäftsführung wird vom RatSWD auf Zeit berufen.

6    Der RatSWD gibt sich eine Geschäftsordnung. In dieser Geschäftsordnung werden Verfahren, Aufgaben und Befugnisse der oder des Vorsitzenden und der Geschäftsstelle geregelt. Für die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung ist eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des RatSWD erforderlich. Die Geschäftsordnung des RatSWD tritt nach Zustimmung des für Forschung zuständigen Bundesministeriums in Kraft.




News

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>> Research Note Nr. 45: Respondent Driven Sampling von Matthias Schonlau und Elisabeth Liebau

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>> Call for Papers bis 12.09.10:
2nd Annual European DDI Users Group Meeting, 8.-9.10.2010, Den Haag

>> Jahrestagung 2010 des Vereins für Socialpolitik "Ökonomie der Familie",
07.09 - 10.09.2010, Kiel

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>> SOEPcampus@Universität Bielefeld 2010, Dreiteiliger Workshop 27.09 - 01.10.2010

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