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Ideenworkshop "Credit where Credit is due": Neue Anreizsysteme für die Datenproduktion für den wissenschaftlichen Nachwuchs |
Leitung: Prof. Dr. Notburga Ott, Ruhr-Universität Bochum, RatSWD Vorträge:
Abstracts der Vorträge: Persistent Identifiers und die Zitation von Forschungsdaten Anja Wilde, GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Berlin Während für Forschungspublikationen neben den traditionellen Angeboten der freie Zugang (Open Access) immer mehr zur gängigen Praxis wird, sind die Bemühungen hinsichtlich allgemein zugänglicher Datenpublikationen erst am Anfang. Darüber hinaus ist eine verlässliche Identifikation und Zitation eines speziell für die Beantwortung einer Forschungsfrage verwendeten sozialwissenschaftlichen Forschungsdatensatzes nur begrenzt möglich. Auch bei gut vereinbarten Standards stoßen klassische bibliographische Verfahren der Datenzitation an ihre Grenzen, wenn Forschungsdatensätze mehrfach bzw. an unterschiedlichen Orten vorgehalten werden. Ein Weg zur Lösung der Problematik ist der Einsatz von speziellen Persistenten Identifikatoren. Das von der International DOI Foundation (IDF) verwaltete System der DOIs hat ausgezeichnete Aussichten auf Verbreitung und Langlebigkeit. Durch die Mitgliedschaft in DataCite hat das GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften die organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Vergabe von DOIs geschaffen. Im Februar 2010 wurde ein Pilotprojekt zur Entwicklung eines Registrierungsservice für die von GESIS selbst vorgehaltenen Forschungsdaten begonnen. In dem seit Juli 2010 laufenden Testbetrieb wurden bereits 4465 Studien erfolgreich mit DOIs versehen. In dem Beitrag soll insbesondere die Bedeutung der eindeutigen und persistenten Identifizierung für die Zitation von Datenpublikationen und für die Entwicklung von Mechanismen der Impactmessung herausgearbeitet werden. Autoren-Namensidentifikation: Konzepte, Anwendungen und Akteure im Umbruch Lambert Heller, TIB Hannover Das klassische Konzept der Ansetzung und Referenzierung von Autorennamen diente dazu, Autoren gleichen Namens zu unterscheiden (Kontrolle von Homonymen) und Autoren mit mehreren Namen oder Namensschreibweisen als solche zu identifizieren (Kontrolle von Synonymen). Akteure dieses Konzepts waren Dokumentare und Bibliothekare, die bestimmte wissenschaftliche Werke anhand ihrer Urheber recherchierbar machen, sowie (seit den 1960er Jahren) szientometrische Untersuchungen, z.B. der Zitierhäufigkeit, ermöglichen sollten. Die Medienrevolution des Webs wälzt diese Landschaft innerhalb kurzer Zeit um. Neue Akteure, darunter
bringen teils untereinander vernetzte, teils konkurrierende Systeme zur Autoren-Namensidentifikation auf den Markt. Vorangetrieben wird diese Entwicklung einerseits durch die Verbreitung digitaler Arbeitsweisen unter Wissenschaftlern, die den Publikationszyklus beschleunigen und dynamisieren, andererseits von den Linked-Data-Standards, mit denen man neuartige Anwendungen zum Entdecken und Verarbeiten von Forschungsergebnissen realisieren will. Die neue Akteure und neuen Anwendungen bringen neue Wertschöpfungsketten für Autorendaten und deren Referenzierung mit sich. Aus Perspektive der Wissenschaftler ist zu fragen: Welche Rollen, welche Kontrolle über die Daten, und welchen Nutzen bringen ihnen die jeweiligen Systeme der Autoren-Namensidentifikation? Dies soll anhand eines exemplarischen Vergleichs von drei Systemen – VIAF, ORCID und PeEnDe – näher betrachtet werden. Der URN-Service der Deutschen Nationalbibliothek Uta Ackermann, Deutsche Nationalbibliothek Persistent Identifier sind eindeutige Bezeichner für digitale Objekte. Sie bleiben über den gesamten Lebenszyklus hinweg mit den Objekten verbunden und haben die Funktion, die Objekte auf Dauer und unabhängig vom Ort der Speicherung zu identifizieren. Auf diese Weise kann auch über Systemgrenzen und Systemwechsel hinweg eine verlässliche Adressierung erreicht werden. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (Juni 2006) umfasst der Sammelauftrag der Deutschen Nationalbibliothek auch die Netzpublikationen. Dazu gehören elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten und Forschungsberichte, aber auch Digitalisate alter Drucke, Musikdateien oder Webseiten. Im Zuge der Langzeitarchivierung von Netzpublikationen muss neben dem Erhalt der digitalen Daten an sich und ihrer Interpretierbarkeit auch deren langfristige Identifizierbarkeit sichergestellt werden. Das Konzept der DNB zur Langzeitarchivierung beinhaltet, dass alle Netzpublikationen, die bei der DNB gesammelt, erschlossen und archiviert werden, zwingend einen Persistent Identifier benötigen. Die DNB verwendet als Schema für die Identifizierung digitaler Ressourcen den Uniform Resource Name (URN). Die Zuordnung einer URN erfolgt spätestens bei der Erschließung einer Netzpublikation durch die DNB. Der Service zur Registrierung und Auflösung von URNs ist ein kooperativer Dienst, der von Dritten mit genutzt werden kann. Probleme der Zurechenbarkeit von persönlichen wissenschaftlichen Leistungen in Statistischen Landesämtern PD Dr. Jörg-Peter Schräpler, Ruhr-Universität Bochum Die amtliche Statistik ist– wie die Wissenschaft auch – an die Grundsätze der Neutralität, Objektivität und wissenschaftlichen Unabhängigkeit gebunden und gewinnt ihre Daten unter Einsatz neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse. Insofern weisen beide Bereiche durchaus vergleichbare Arbeitskriterien auf. Die primäre Zielrichtung ist jedoch jeweils eine andere. Während es im Wissenschaftsbereich vor allem um den Anspruch geht, Kausalstrukturen zu klären oder Daten für die Wissenschaft bereitzustellen, sieht die amtliche Statistik ihre Hauptaufgabe darin, eine informationelle Dateninfrastruktur für alle Zielgruppen zu schaffen. Die persönliche Profilierung bildet in der Wissenschaft einen wesentlichen Aspekt und Antrieb für die eigene Arbeit, in den statistischen Landesämtern steht dagegen eine Zuordnung persönlicher wissenschaftlicher Leistungen nicht im Focus. Die zu betreuenden Statistiken sind über das Legalitätsprinzip an ein rechtliches Regelwerk gebunden. Für jede einzelne Erhebung muss eine Rechtsgrundlage vorhanden sein, die im Wesentlichen die Durchführung der Statistik vorschreibt. Die Ausgestaltung dieser Rechtsgrundlagen und die damit verbundenen Qualitätsstandards werden zum großen Teil länderübergreifend von der amtlichen Statistik in Arbeitsgruppen selbst erarbeitet. Insofern sind amtliche Statistiken vor allem das Ergebnis eines Gemeinschaftswerks und werden weniger als Leistung eines oder weniger Einzelner angesehen. Nichtsdestotrotz gibt es in den statistischen Landesämtern durchaus auch einige wissenschaftliche Projekte, die eine persönliche Zuordnung von wissenschaftlichen Leistungen erlauben. |