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Beschwerdestelle

Die Beschwerdestelle bietet die Möglichkeit, Probleme der Datenbereitstellung zwischen Datennutzenden und den FDZ an den RatSWD zu adressieren.

Ziele der Beschwerdestelle

Ziel ist eine zeitnahe Vermittlung bei Problemen, die nicht durch das Beschwerdemanagement der jeweiligen Forschungsdatenzentren geklärt werden können. Daher beschränkt sich die Zuständigkeit der Beschwerdestelle auf die Einhaltung der Akkreditierungskriterien des RatSWD.

Mit diesem Instrument soll die Qualität der Forschungsdateninfrastruktur gesichert werden.

FAQ Beschwerdestelle

Für wen ist die Beschwerdestelle gedacht?

Alle Nutzerinnen und Nutzer von Daten der vom RatSWD akkreditierten FDZ können den RatSWD um Vermittlung bitten, wenn ein Problem durch bereits schon erfolgte direkte Kontaktaufnahme zum betroffenen FDZ nicht geklärt werden konnte.

Für welche Beschwerden ist der RatSWD zuständig?

Die Zuständigkeit der Beschwerdestelle beschränkt sich auf die Einhaltung der Akkreditierungskriterien des RatSWD. Dies bedeutet, dass Einschränkungen oder Konflikte in folgenden Bereichen thematisiert werden können:

  • Antragsverfahren zum Datenzugang (z. B. unbegründete Verzögerungen bei der Bearbeitung)
  • Datenangebot  (z. B. eingeschränkter Datenzugang oder Datenverfügbarkeit, nicht ausreichende Datendokumentation oder Datenqualität)
  • Beratung/Service zur Datennutzung (z. B. keine Kontaktmöglichkeit zum FDZ oder kein Zugang/Vorhandensein weitergehender Arbeitshilfen des FDZ)

Die Beschwerdestelle des RatSWD ist nicht zuständig für Beschwerden über

  • grundsätzliche Anliegen zur Weiterentwicklung der Forschungsdateninfrastruktur
  • die Praxis der FDZ hinsichtlich der Anerkennung als zugangsberechtigte Einrichtung für den Datenzugang
Warum sollte zuerst das betroffene FDZ kontaktiert werden?

Der direkte Austausch mit dem betroffenen FDZ ist grundsätzlich der erste und effektivste Weg zur schnellen Klärung eines Problems. Bevor der RatSWD als Vermittler bemüht wird, sollen die Beschwerdeführenden davon Gebrauch machen.

Erst wenn dieser Weg zu keiner Lösung führt, kann der RatSWD als Vermittler eingeschaltet werden. Hierzu soll das bereitgestellte Kontaktformular genutzt werden.

Wie ist der Ablauf eines Beschwerdeverfahrens?
  1. Die Geschäftsstelle prüft anhand der gemachten Angaben die Zulässigkeit der Beschwerde.
  2. Bei positiver Prüfung bittet die Geschäftsstelle das betroffene FDZ um eine Stellungnahme zum Sachverhalt (Dauer ca. 4 – 8 Wochen).
  3. Die Beschwerde und die Stellungnahme des FDZ werden der Monitoring-Kommission des RatSWD zur weiteren Verfahrensentscheidung zugeleitet (Entscheidung spätestens nach 8 Wochen).
  4. Wird die Beschwerde für nicht relevant erachtet oder zeichnet sich eine Lösung durch das FDZ ab, endet das Verfahren. Das Ergebnis wird den Beschwerdeführenden und dem RatSWD zeitnah mitgeteilt.
  5. Wird die Beschwerde für relevant erachtet und zeichnet sich keine Lösung durch das FDZ ab, entscheidet der RatSWD über die Durchführung eines Evaluationsverfahrens.
  6. Wurde über dessen Notwendigkeit positiv beschieden, schließt sich ein Evaluationsverfahren an.
  7. Wird die Beschwerde durch die Evaluation bestätigt und stellt das FDZ (bzw. die Einrichtung, die das FDZ eingerichtet hat) keine Veränderung in Aussicht, kann der RatSWD über den Entzug der Akkreditierung des FDZ entscheiden.
Beschwerdeformular
Vorbemerkung:

Die Zuständigkeit des RatSWD für Beschwerden beschränkt sich auf die Pflicht- und Informationskriterien der Akkreditierung (siehe dazu die Erläuterungen in Punkt 2 der FAQ).

Felder mit * müssen ausgefüllt werden.

Kontaktdaten

Gegenstand der Beschwerde

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Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an beschwerdestelle@ratswd.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.