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Akkreditierung durch den RatSWD

Qualitätssicherung der Forschungsdateninfrastruktur durch eine Akkreditierung durch den RatSWD

Akkreditierungsverfahren und -kriterien

In den Sozial-, Verhaltens- und Wirtschaftswissenschaften hat sich erfolgreich eine Forschungsdateninfrastruktur (FDI) in Form von Forschungsdatenzentren (FDZ) etabliert. Die FDZ ermöglichen der Wissenschaft unter Einhaltung des Datenschutzes einen flexiblen und umfangreichen Datenzugang für die empirische Forschung.

Zur Qualitätssicherung der Forschungsdateninfrastruktur haben der RatSWD und der Ständige Ausschuss für Forschungsdateninfrastruktur (FDI Ausschuss) Mindeststandards und Kriterien für die Akkreditierung von FDZ durch den RatSWD erarbeitet. Die Akkreditierungskriterien konzentrieren sich auf die Gleichbehandlung aller berechtigten Datennutzenden beim Datenzugang.

Für eine vollständige Akkreditierung durch den RatSWD sind drei Pflichtkriterien zu erfüllen und das operative Geschäft des FDZ muss bestehen.

Alle Kriterien

Für eine Akkreditierung beim RatSWD müssen Forschungsdatenzentren (FDZ) drei Pflichtkriterien erfüllen.

  1. Vorhandensein mindestens eines Datenzugangsweges
  2. Bereitstellung ausreichender Dokumentationen zu den Daten
  3. Vorliegen eines Konzepts zur langfristigen Verfügbarmachung der Daten

Zudem muss bereits ein operatives Geschäft bestehen. Dieses liegt vor, wenn das Datenzentrum:

  • seit mindestens sechs Monaten besteht und
  • die Nutzung durch mindestens drei externe Datennutzende nachweisen kann. Geeignete Nachweise sind Nutzungsverträge für die Daten oder Forschungsanträge, die auf der Auswertung der Daten basieren

Dabei werden externe Datennutzende wie folgt definiert:

  • Externe Datennutzende sind keine Datengebenden der beantragten Daten.
  • Externe Datennutzende stehen zum Zeitpunkt der Datenbeantragung in keinem Beschäftigungsverhältnis mit der Trägereinrichtung des jeweiligen FDZ. Studierende einer dem FDZ angegliederten Hochschule gelten als externe Datennutzende.
  • Externe Datennutzende stehen in keiner Kooperationspartnerschaft mit der Trägereinrichtung bzw. dem jeweiligen FDZ im Rahmen eines gemeinsamen Auswertungsprojekts der beantragten Daten.

Akkreditierungen vor der Aufnahme des operativen Geschäfts können unter Vorbehalt – in Form einer vorläufigen Akkreditierung – gewährt werden.

Ferner werden folgende Informationskriterien bei der Erstakkreditierung abgefragt, um den Umfang und die Qualität des operativen Geschäfts des FDZ zu beurteilen:

  • Datenangebot im Bereich der Sozial-, Verhaltens- und Wirtschaftsdaten
  • Konzept für die zeitnahe Verfügbarmachung der Daten
  • Bereitstellung weitergehender Arbeitshilfen
  • Qualitätssicherung der Datensätze
  • Sicherstellung des Datenschutzes unter Berücksichtigung der Forschungsinteressen
  • Servicekonzept
  • Einheit von Einrichtung und FDZ
  • Verfügbarmachung aller forschungsrelevanten Datensätze
  • Überschneidung und Abgrenzung zu bestehenden FDI-Einrichtungen
  • Forschungsaktivitäten
  • Mehrfachangebote des gleichen Datenangebots (Doppelhosting; nicht mehrere Standorte)
  • Bearbeitungsdauer der Anträge zur Datennutzung
  • Personalbestand
  • Weiterentwicklung der Infrastruktur

Ablauf der Erstakkreditierung durch den RatSWD

Beantragt eine Institution erstmals die Akkreditierung eines FDZ, stellt es dem FDI Ausschuss sein Datenangebot und seine bisherige (oder geplante) Arbeitsweise vor. Der FDI Ausschuss sichtet den Akkreditierungsantrag und spricht eine Empfehlung an den RatSWD zur Akkreditierungsentscheidung aus.

  • Hat das FDZ bereits ein operatives Geschäft aufgenommen und erfüllt die drei Pflichtkriterien, kann eine Akkreditierung empfohlen werden.
  • Erfüllt das antragstellende FDZ die drei Pflichtkriterien nicht, wird die Akkreditierung (vorerst) abgelehnt.
  • Ist das FDZ erst im Aufbau und hat sein operatives Geschäft noch nicht aufgenommen oder zeigen sich beim Antrag zur Erstakkreditierung Mängel in Bezug auf die Informationskriterien, kann eine befristete Akkreditierung empfohlen werden, die mit Auflagen verbunden ist.

Vorläufige Akkreditierung

Zeigen sich bei der Beantwortung der Informationskriterien eindeutige Schwächen des möglichen FDZ, wird nach Rücksprache geprüft, ob diese kurz- oder mittelfristig behoben werden können. Bei Vorliegen von Schwächen und wenig Veränderungsmöglichkeiten, behält sich der RatSWD vor eine vorläufige Akkreditierung auszusprechen, bis diese behoben sind.

Eine vorläufige Akkreditierung kann ebenfalls ausgesprochen werden, wenn noch kein operatives Geschäft vorliegt, dieses jedoch zeitnah aufgenommen werden soll und das FDZ plausibel darstellen kann, dass die Pflichtkriterien erfüllt werden.

  • In beiden Fällen wird das FDZ nach der vereinbarten Zeit dazu aufgefordert die Erfüllung der Auflagen durch eine Stellungnahme nachzuweisen. Wird diese als positiv bewertet, berät der RatSWD und kann die Akkreditierung des FDZ beschließen.