Zum Hauptinhalt
20
Nov
2019

Forschung mit Daten der amtlichen Statistik und Sozialversicherungsträger flexibilisieren!

Ein Fernzugriff auf Einzeldaten der amtlichen Statistik und der Sozialversicherungsträger, z. B. vom Arbeitsplatz der Forschenden, würde Forschungsprozesse flexibler gestalten und die Verwendung der Daten im wissenschaftlichen Kontext erhöhen.
Vorbild können existierende Remote Access Verfahren im europäischen Ausland und deutschen Forschungseinrichtungen sein. Der RatSWD empfiehlt daher, in einem Pilotprojekt ein Remote Access Szenario für die Mikrodatenbestände der amtlichen Statistik und der Sozialversicherungsträger zu entwickeln und zu erproben. Er spricht sich für ein unterstützendes Engagement aus der Forschungsförderung sowie eine rechtliche Anpassung im einschlägigen Gesetz aus.

Formal anonymisierte Einzeldaten (Mikrodaten) der amtlichen Statistik des Bundes und der Länder und der Sozialversicherungsträger stellen eine wichtige Quelle für die empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung dar. Diese Daten können bislang jedoch nur ortsgebunden an den Gastwissenschaftsarbeitsplätzen in den Forschungsdatenzentren (FDZ) oder in Remote Access Verfahren als Remote Execution (also in der Regel ohne Sichten und Browsen von Daten oder Ergebnissen auf dem Bildschirm) genutzt werden. Das Arbeiten mit den Daten am eigenen Arbeitsplatz mit den Optionen eines Gastwissenschaftsarbeitsplatzes ist derzeit nicht möglich. Die Einführung einer für Forschende flexibleren Variante des Remote Access als Remote Desktop Arbeitsumgebung wäre ein wichtiger Fortschritt für die deutsche Wissenschaft.

Vorbilder existieren bereits bei einer Reihe anderer europäischer Statistikämter und deutscher Forschungseinrichtungen. Daher sollte auch in Deutschland ein solcher Zugangsweg zu Daten der amtlichen Statistik und der Sozialversicherungsträger (zunächst in einem Pilotprojekt) etabliert werden. Dabei sollten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, die Sozialversicherungsträger, Vertretende der Wissenschaft und des Datenschutzes zusammen arbeiten. Während es in Hinblick auf die Daten der Sozialversicherungsträger vor allem einer datenschutzkonformen und praxistauglichen Operationalisierung bedarf, erfordert das Remote Desktop Verfahren im Falle der amtlichen Statistik eine Änderung des § 16 Abs. 6 Bundesstatistikgesetz.

Wenn die rechtssichere Implementierung dieses Zugangsweges gelingt, erhöht sich damit nicht nur die Attraktivität des Forschungsstandortes Deutschland, sondern auch die Nutzung dieser hochwertigen Datenbestände mit großem Forschungspotential.